Im Dämmerschlaf entspannt durch die Behandlung!

Patient wearing anesthesia mask at hospital.

Jeder Mensch ist anders, aber die Mehrheit der Patienten hat Angst vor zahnärztlichen oder chirurgischen Eingriffen. Sei es das Geräusch, die Spritze oder einfach nur die Vorstellung.
Patienten mit Angstzuständen schieben notwendige Behandlungen oft vor sich her und gehen erst zum Zahnarzt, wenn die Schmerzen sehr stark werden. Nicht selten ist es dann zu spät und der Zahn kann nicht mehr gerettet werden.

Bei uns brauchen Sie keine Angst zu haben. Tun Sie sich einen Gefallen und schieben Sie die Behandlungen nicht zu lange vor sich her!

Ziel der Sedierung ist es, den ängstlichen Patienten zu beruhigen und somit seinen Kreislauf und seine Psyche zu schonen. Bei ängstlichen Patienten kann Stress den Kreislauf stark beanspruchen und sogar zur Ohnmacht führen. Einige Patienten berichten, dass ihnen bei Spritzen übel oder sogar schwarz vor Augen wird. Die Ursache ist meist nicht die „Spritze“, sondern die Stresssituation.
Bei der Behandlung im Dämmerschlaf (Sedierung) bekommt der Patient ein starkes Beruhigungsmittel (Midazolam) verabreicht, so dass die Angst genommen und ein entspannter, schlafähnlicher Zustand herbeigeführt wird.
Für diese sogenannte Sedierungsbehandlung legen wir eine Verweilkanüle in eine Armvene und geben bedarfsangepaßt ein wirksames Beruhigungsmedikament. Die Medikamente sind sehr gut verträglich und gewährleisten einen raschen Wirkungseintritt. Ein Nebeneffekt der Medikamente ist, dass das Erinnerungsvermögen stark eingeschränkt wird und der Patient sich meist nur noch bruchstückhaft an die Operation erinnern kann. Zudem vergeht die Zeit des Eingriffs deutlich schneller.
Während der Operation werden die Körperfunktionen ständig überwacht. Dafür stehen technische Mittel zur Verfügung, die dem allgemeinen medizinischen Standard entsprechen.
Die eigentliche Schmerzausschaltung erfolgt erst nach Gabe des Beruhigungsmittels durch eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie).
Das Anästhesierisiko hängt in erster Linie vom Gesundheitszustand ab. Damit eventuelle Gefährdungen eingeschätzt werden können, muss vorab unser Anamnesebogen sorgfältig ausgefüllt werden.
Sollten bei Ihnen Unverträglichkeiten oder schwerwiegende Nebenerkrankungen z.B. ständige Atemnot vorliegen, kommt die Sedierung nicht in Betracht.
Nach dem Eingriff gilt der Patient als „nicht zurechnungsfähig“ und muss noch einige Zeit zur Überwachung in der Praxis bleiben. Anschließend wird er in die Obhut einer Begleitperson übergeben. Diese ist dann für den Patienten verantwortlich und sollte aufpassen, dass sich der Patient nicht unnötigen Risiken (z.B. Sturz) aussetzt. Da das Reaktionsvermögen und die Urteilsfähigkeit beeinträchtigt sein können, dürfen in den folgenden 24 Stunden keine verantwortlichen Tätigkeiten ausgeführt werden. Somit darf z.B. nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen, keine Maschinen bedient und keine Verträge abgeschlossen werden.

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