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Test-Regelung für Besucher
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Seit 24.11.2021 ist nun das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten und dies sieht vor, dass Besucher (nicht Patienten) in medizinischen Einrichtungen einen gültigen Antigen- oder PCR-Test von einer zugelassenen Stelle nachweisen müssen.
Grundsätzlich müssen alle Besucher (nicht Patienten) der Praxis ein Testergebnis nachweisen.
Testzentren in der Region finden Sie hier:
Ausgenommen hiervon sind nun:
- Unabdingbare Begleitpersonen, insbesondere die Begleitung von Minderjährigen
- Personen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Praxen betreten (z. B. Rettungsdienste, Gesundheitsamt)
- Sowie Personen, die die Praxen nur kurzzeitig (Richtwert unter 15 Min.) im Außen-, Eingangs- oder Anlieferungsbereich (z. B. Post- und Paketboten oder Anlieferer) betreten.